Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung des Ostfriesischen Meerschweinchen- und Nager- Clubs e. V. (OMNC e.V.)


§ 1 Allgemein

Teilnehmen können Mitglieder des OMNC e. V., Mitglieder aus befreundeten fachlichen Vereinigungen und – sofern darüber hinaus Kapazitäten zur Verfügung stehen – Gastaussteller, insbesondere auch Kinder und Jugendliche. Die Ausstellungstiere müssen bis spätestens 30 Min. vor Richtbeginn in ihren Käfigen sitzen und mit Kraftfutter und Wasser versorgt sein. Die Ausstellungstiere müssen bis zum Ende der Ausstellung in den Käfigen bleiben. Nur die Ausstellungsleitung ist berechtigt über Ausnahmen zu entscheiden. Der Veranstalter der Ausstellung haftet weder bei Verlust von Eigentum des Ausstellers
noch bei Krankheit, Tod oder Diebstahl von Tieren.

§ 2 Anmeldung

Das Anmelden der Tiere erfolgt über das Anmeldetool der Vereinshomepage www.omnc.de oder muss schriftlich auf den vereinseigenen Meldeformularen erfolgen. Die Formulare dürfen nicht verändert, kopiert oder weitergegeben werden. Es ist der Ausstellungsleitung überlassen eine Anmeldung abzulehnen.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt die Anzahl der Ausstellungstiere zu beschränken.
Jeder Aussteller hat eine Grundgebühr und für jedes gemeldete Tier eine Käfiggebühr zu entrichten (auch Verkaufstiere). Für Tiere, die gerichtet werden sollen, kommt eine Richtgebühr hinzu. Die Gebühren werden vom Vorstand festgelegt und zu jeder Ausstellung erneut bekannt gegeben. Die Gebühren sind im Voraus zu zahlen, und müssen spätestens eine Woche vor der Ausstellung auf dem Vereinskonto gutgeschrieben sein. Bei Rücknahme der Meldung werden die Gebühren nicht erstattet.

§ 3a Mindestalter/Gewicht (Ausstellungstiere)

Meerschweinchen: 450g (-5%) Chinchilla: ½ Jahr Kleinnager: 3 Monate

§ 3b Mindestalter/Gewicht (Verkaufstiere

Meerschweinchen: 350g (-5%) Chinchilla: 3 Monate Kleinnager: 4 Wochen

§ 4 Verkauf

Der Verkauf von Tieren wird nur von den dafür vorgesehenen Personen durchgeführt. Nur sie dürfen Tiere verkaufen oder aus den Käfigen nehmen. Die Anzahl der Verkaufstiere wird jeweils vor den Ausstellungen festgelegt.
Vor Ausstellungsbeginn dürfen keine Tiere verkauft werden.
Der Verkauf von Nackthaarmeerschweinchen, oder auch Trägertiere von Nackthaargenen, ist nicht gestattet. Das gleiche gilt für den Verkauf von Cuys.
Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Nachsetztiere in artgerechten Boxen untergebracht sind. Außerdem müssen diese Tiere vom Besitzer ausreichend mit Kraftfutter und Wasser versorgt werden. Verkaufstiere dürfen gleich nach dem Kauf mitgenommen werden.
Der Verkauf von Ausstellungstieren muss bei der Anmeldung beantragt werden. Verkaufte Ausstellungstiere dürfen erst am Ende der Ausstellung abgeholt werden.
An den Behältnissen/Käfige sind Hinweisschilder anzubringen, aus denen der deutsche und der wissenschaftliche Name, die Herkunft und das Geschlecht des Tieres hervor gehen.
Die von der Ausstellungsleitung festgelegten Mindestpreise sind bei allen Verkaufs- und zum Verkauf gemeldeten Ausstellungstieren gültig. Die Mindestpreise werden in der Ausstellungszusatzordnung bekannt gegeben. Die Abrechnung findet am Ende der Ausstellung statt. Spätere Reklamationen und Forderungen sind nicht möglich.

§ 5 Kontrolle

Vor dem Einsetzen werden alle Tiere von dazu bestimmten Personen auf ihren Gesundheitszustand hin überprüft. Nur diesen Personen ist es gestattet nach Rücksprache mit der Ausstellungsleitung nicht einwandfreie Tiere zu disqualifizieren.
Nicht ausgestellt/ verkauft werden dürfen Tiere

  • mit Parasitenbefall oder Parasitenlarven
  • mit infektiösen oder bakteriellen Erkrankungen
  • sichtbar trächtige Tiere und säugende Muttertiere
  • in sichtbar schlechter Kondition
  • Nacktmeerschweinchen (z.B. Baldwins und Skinnys)

Zu jedem Tier wird eine Käfigkarte mit den Daten des Tieres, des Züchters und des Halters am Käfig ausgehängt. Jeder Käfig darf nur mit einem Tier besetzt werden. Ausnahmeregelungen trifft im Einzelfall die Ausstellungsleitung.

§ 6 Versorgung

Der Veranstalter sorgt grundsätzlich für Streu, Heu und eine Wasserentnahmestelle. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass immer eine artgerechte und ausreichende Versorgung seiner Tiere gewährleistet ist.
Der Aussteller ist berechtigt, seinem Tier ein Häuschen ohne vordere Wand ( frei einsehbar ) als Unterschlupf in den Ausstellungskäfig zu stellen.

§ 7 Krankheiten

Sollten während der Ausstellung Krankheiten auftreten, ist der Aussteller verpflichtet dieses der Ausstellungsleitung zu melden. Bei infektiösen Krankheiten wird eine sofortige Sperrung der Zuchtanlage veranlasst. Dies gilt, bis eine vom Tierarzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, dass der ganze Tierbestand frei von Krankheiten ist.

§ 8 Verstoß gegen die Ausstellungsordnung

Sollte jemand gegen diese Ausstellungsordnung verstoßen, ergeht an den betreffenden Aussteller ein Schreiben, zu dem er in einer Frist von 14 Tagen Stellung nehmen kann. Widerspricht der Aussteller während dieser Frist nicht oder kann sein Verhalten nicht ausreichend begründen, spricht der Vorstand eine Vereinsstrafe aus. Bei Nichtbeachtung oder nochmaligem Verstoß kann der Aussteller aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 9 Bewertung

Jeder Aussteller kann sein Tier nach einem vom Verein anerkannten Standard richten lassen. Die Rassemeerschweinchen werden nach den Richtlinien des OMNC e. V., die Hausmeerschweinchen nach dem Pflegestandard des Vereins gerichtet.
Farbratten und andere Kleinnager können nach Rassestandard (falls vorhanden) oder nach Pflegestandard gerichtet werden.
Bewertungskarten müssen bis zum Ende der Ausstellung an den Käfigen verbleiben.
Für eine Platzierung muss das Tier mindestens das Prädikat „sehr gut“ haben.
Haben zwei Tiere die gleiche Punktzahl erreicht, werden die Tiere noch einmal gegeneinander bewertet. Die Punktzahl, die dadurch ermittelt wird, hat Gültigkeit.
Die Gruppen werden nach Rassen eingeteilt. Sind in einer Gruppe 6 Tiere mit gleicher Farbe oder Zeichnung gemeldet, so gibt es eine Farbgruppe.
Ab 6 Tiere pro Gruppe gibt es den 1 – 3 Platz, ist die Gruppe kleiner als 6 Tiere bekommt nur der 1. Platz eine Auszeichnung. Außerdem erhält im Rassestandard das beste weibliche und das beste männliche Tier eine besondere Ehrung. Einen Wanderpokal kann ein Aussteller behalten, wenn er ihn dreimal hintereinander oder fünfmal mit Unterbrechung gewonnen hat.


Kollektionspreis:
Es kann zudem von einem Aussteller der so genannte “ Kollektionspreis“ im OMNC – Standard gewonnen werden. Der Gewinner wird vom anwesenden A – Richter benannt. Dieser Preis wird gewonnen mit 3 Tieren gleicher Rasse und Farbe, unterschiedlichen Geschlechts ( Kollektion ), die jeweils mindestens das Prädikat SG erhalten haben.


Vereinsmeisterschaft:
Es dürfen nur selbstgezogene Tiere mit vollständigem Namen inkl. Zuchtnamen für die Anwartschaft gemeldet werden. Um sich zu qualifizieren, muss man an mindestens 2 OMNC-Schauen teilgenommen haben.
Beispiel: Jungtier Schau + Herbst-Schau oder OMNC e.V. Tisch Schau und die große Schau im Herbst. Eine davon muss die Herbstschau in 26789 Leer sein.

  • Jeder Aussteller/Züchter darf im Laufe des Jahres seine 5 besten Tiere einer Rasse ins Rennen schicken
  • Die Farbe ist dabei egal.
  • Diese Tiere müssen aus eigener Zucht stammen
  • Es müssen beide Geschlechter vertreten sein.
  • Ein Tier darf nicht doppelt gewertet werden, denn der/die Züchter-in soll sich mit verschiedenen Tieren beweisen.
  • Um an der Meisterschaft teilnehmen zu können, muss jeder Züchter selbst am Ende der Ausstellungssaison einen Antrag stellen (es wird dafür ein Anmeldeformular online gestellt).
  • Eine Kopie der Bewertungskarten von den 5 besten bewerteten Tieren muss dann mit eingereicht werden.

Championat:
Der/die Züchter/in meldet sein/ihr Tier mit vollständigem Namen und Zuchtnamen, Rasse, Farbe, Geburtsdatum. Das Tier wird wie gewohnt bewertet. Sollte dieses Tier mindestens 1 x 96 Punkte und 2 x 95 Punkte (HV) erreicht haben, dann kann der Richter vor Ort entscheiden, ob dieses Meerschweinchen einen Champion-Punkt verdient hat oder nicht. Wenn ja, dann muss ein vorgefertigtes Kärtchen (Zertifikat) mit Champion-Punkt und mit den Daten des Tieres ausgefüllt werden. Jeder OMNC e.V. Richter darf auf allen Ausstellungen wo nach EE Standard + OMNC e.V. Zusatz gerichtet wird, diesen Champion-Punkt vergeben. Und alle Richter, die auf einer OMNC e.V. Schau richten, dürfen diesen Champion-Punkt vergeben. Sollte das Tier bei 2 verschiedenen Richtern auf mindestens 3 verschiedenen Ausstellungen 3. Champion-Punkte erhalten, dann erhält dieses Meerschweinchen den Titel: Champion.

§ 10 Aufnahmeverfahren in den Standard

Vorläufiger Standard:
Zur Aufnahme in den vorläufigen Standard muss der Antragsteller auf der OMNC – Herbstschau mindestens 4 Tiere in die Bewertung bringen, die durchschnittlich mit SG abschneiden müssen ( ein HV kann ein G ausgleichen ). Eine schlechtere Bewertung als G ist unzulässig.
Anträge dazu müssen bis 4 Wochen vor der Schau schriftlich bei der Standardkommission eingehen. Der Antrag sollte möglichst von einem Aussteller (oder Kombinat, Zuchtfreunde) allein erfolgen, um die Qualität der Tiere zu gewährleisten.


Vollstandard:
Zur Aufnahme in den Vollstandard müssen mindestens 6 Tiere ausgestellt werden, von denen 4 Tiere wiederum durchschnittlich mit SG (ein HV kann ein G ausgleichen) abschneiden müssen. Die anderen 2 Tiere dürfen KEIN UNGenügend haben. Der Antrag dafür muss 4 Wochen vor der OMNC – Herbstschau schriftlich bei der Standardkommission eingehen. Der Antrag sollte möglichst von einem Aussteller ( oder Kombinat, Zuchtfreunde ) allein erfolgen, um die Qualität der Tiere zu gewährleisten. Anträge zur Aufnahme in den Standard können nur auf der OMNC – Herbstschau bearbeite werden.

Die Ausstellungsordnung tritt mit Wirkung vom 12.02.2011 durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
Der OMNC e.V.

Kommentare sind geschlossen.